Als Organhandel im Kosovo ist sowohl mutmaßlicher Menschenhandel zum Zweck der völkerrechtswidrigen Organentnahme zulasten aus dem Kosovo entführter Personen als auch erwiesener Organhandel im Kosovo bekanntgeworden.
Mit dem mutmaßlichen Organraub wurde oft das sogenannte Gelbe Haus (, serbisch: жута кућа/žuta kuća) in Verbindung gebracht, ein Gebäude in Rribe (Albanisch offiziell meist Rripa resp. Rripë) rund zehn Kilometer südlich von Burrel in Albanien. Es steht als SymbolThomas Zaugg, Bilder von Fabian Biasio: (PDF) Das Magazin, 6/2010, 13. Februar 2010 (). für mutmaßliche Kriegsverbrechen der paramilitärischen UÇK während des Kosovokrieges sowie für mutmaßlichen Organraub der UÇK und Verbrecherorganisationen ethnischer Albaner nach der Militärintervention der NATO von 1999, als die serbisch-jugoslawischen Sicherheitskräfte auf Betreiben der NATO das Land hatten verlassen müssen und NATO-geführte KFOR-Truppen sowie UNMIK-Kräfte die Verantwortung über die Provinz übernommen hatten. Opfer der mutmaßlichen Verbrechen waren überwiegend ethnische Serben sowie Roma und bestimmte Kosovo-Albaner, die zuvor von der UÇK aus der damals zur Bundesrepublik Jugoslawien gehörenden serbischen Provinz Kosovo nach Albanien entführt worden waren. Von Journalisten 2003 initiierte Ermittlungen der UNMIK-Behörden und des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) waren 2004 eingestellt worden. Ausgelöst durch eine Autobiografie von Carla Del Ponte, der früheren Chefanklägerin des ICTY, aus dem Jahr 2008 bekräftigte ein Bericht des Europarats nach einer von Dick Marty geleiteten Sonderermittlung Ende 2010 die alten Anschuldigungen des vorwiegend an Serben aus dem Kosovo in Albanien begangenen Organraubs. Der Bericht beschuldigte kosovarische Spitzenpolitiker wie den ehemaligen UÇK-Kommandanten, damaligen Ministerpräsidenten und späteren Präsidenten des Kosovo, Hashim Thaçi, in organisierte Kriminalität und seit 1999 in Organraub verwickelt zu sein.Karl-Peter Schwarz: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Januar 2011. Dem Geheimdienst und der Regierung Albaniens wird in dem Bericht des Europarats zur Last gelegt, mit der UÇK zusammengearbeitet zu haben beziehungsweise geheime UÇK-Lager, in denen auch Organraub erfolgt sei, geduldet zu haben und sich der Beteiligung an der strafrechtlichen Aufklärung der Vorwürfe durch internationale und serbische Behörden zu verweigern. Den internationalen Behörden im Kosovo warf der Bericht des Europarats langjährige Mitwisserschaft, stillschweigende Duldung und Mitschuld vor. Seit 2011 laufen Ermittlungen der EULEX Kosovo, die die Stichhaltigkeit dieser Vorwürfe überprüfen sollten. Ergebnisse dieser Ermittlungen wurden Ende Juli 2014 erstmals vom Chefermittler John Clint Williamson der EU Special Investigative Task Force (SITF) vorgestellt. Die Ergebnisse der SITF bestätigten den Marty-Bericht weitgehend sowie frühere Berichte der OSZE und von Human Rights Watch aus dem Jahr 1999. Nach den SITF-Ermittlungsergebnissen wurden von Seiten der UÇK und mit Unterstützung aus deren höchsten Führungsebenen gezielte und organisierte Verbrechen wie „ungesetzliche Tötungen, Entführungen, Vertreibungen, illegales Festhalten in Lagern im Kosovo und in Albanien, sexuelle Gewalt und andere Formen unmenschlicher Behandlung“ von Angehörigen der ethnischen Minderheiten und der ethnisch albanischen Opposition verübt und „ethnische Säuberungen“ von großen Teilen der Bevölkerung der Serben und Roma aus den Gebieten südlich des Flusses Ibar durchgeführt. Auf Grundlage dessen fordert die SITF Anklagen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Zudem konstatieren die SITF-Ermittlungen in Übereinstimmung mit dem Marty-Bericht des Europarats „schlüssige Hinweise“ für Organraub zur persönlichen Bereicherung und Machtanhäufung hochrangiger UÇK-Führer in bis zu zehn Fällen. Medienberichten zufolge sollen sich möglicherweise etwa zehn ehemalige UÇK-Kommandanten – und somit praktisch die gesamte UÇK-Führung – ab Anfang 2015 vor einem Sondertribunal wegen Kriegsverbrechen in Prozessen verantworten, die in Den Haag stattfinden könnten. tagesanzeiger.ch, Interview von Vincenzo Capodici mit Enver Robelli, 27. Juli 2014.
Als erwiesener illegaler Organhandel gilt der Fall der sogenannten Medicus-Klinik aus dem Jahr 2008 im damals unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN) stehenden Kosovo, für den das zuständige Gericht in Pristina im Jahr 2013 mehrere Angeklagte für schuldig befunden hat, Organe in krimineller Weise Spendern entnommen und Empfängern eingepflanzt zu haben. Die Organspender stammten hier vorwiegend aus ärmlichsten Verhältnissen und Ländern wie der Türkei, Russland, Rumänien und Kasachstan. Sie wurden mit der Zusicherung von bis zu 12.000 Euro angelockt, wobei einige der Spender das zugesagte Geld nie bekommen haben. Die Empfänger waren wohlhabende Patienten, die mehrheitlich aus Israel, aber auch aus Deutschland, Kanada und Polen stammten. Sie bezahlten zirka 80.000 bis 100.000 Euro für eine Niere. Derzeit (April 2013) flüchtig sind der türkische Arzt Yusuf Sönmez und der türkisch-israelische Doppelbürger Moshe Harel als von Interpol gesuchte Verdächtige und mutmaßliche Hauptdrahtzieher des Organhandelrings. Nach dem Sonderermittlungsbericht des Europarats von 2010 und nach anderen Quellen soll auch der Medicus-Fall in Zusammenhang mit den mutmaßlichen Organraubfällen in Albanien aus der Nachkriegszeit stehen.
Vorgeschichte und sicherheitspolitischer Hintergrund im Kosovo
Die Militärintervention der NATO in Jugoslawien von April bis Juni 1999 war ohne völkerrechtliche Legitimation und unter US-amerikanischer Dominanz nach einem neuen Paradigma der westlichen Krisenintervention (Doktrin der „humanitären Intervention“) erfolgt. Dabei hatte die NATO in Ermangelung eines UN-Sicherheitsrats-Mandats als selbsternannte und eigenmächtige Interventionsmacht gehandelt und den Krieg mit Verweis auf eine moralische Verpflichtung begründet, die daraus entstanden sei, dass eine drohende „humanitäre Katastrophe“ abgewendet werden müsse.Wolfgang Petritsch, Robert Pichler, Kosovo – Kosova – Der lange Weg zum Frieden, Wieser, Klagenfurt u. a. 2004, ISBN 3-85129-430-0, S. 9f.
Juni bis Herbst/Winter 1999 Mit der NATO-Militärintervention in Jugoslawien und der daraus erwirkten Absprache des Military Technical Agreement (englisch). www.nato.int, 9. Juni 1999, Updated: 2. August 1999. vom 9. Juni 1999 setzte die NATO nicht nur den Einmarsch der KFOR-Truppen in die serbische Provinz Kosovo durch, sondern auch den gleichzeitigen Rückzug der serbisch-jugoslawischen Sicherheitskräfte nach Ende der Kampfhandlungen.Peter Bouckaert, Failure to Protect: Anti-minority Violence in Kosovo, March 2004. (englisch). Human Rights Watch, Vol. 16, Nr. 6 (D), Juli 2004, S. 11–13. Alternative Internetquelle auf [https://www.unhcr.org/ unhcr.org abgerufen am 12. März 2013. Somit gab es im Kosovo im Gegensatz zu den Verhältnissen in Bosnien nach Ende der Kriegshandlungen de facto keine Polizeiorganisation mehr.
Erst nachträglich betraute der UN-Sicherheitsrat darauf die NATO-geführte KFOR in der UN-Resolution 1244 vom 10. Juni 1999 per Mandat mit der Ausübung von Sicherheitsaufgaben, überließ der NATO aber nicht sämtliche Bereiche, sondern forderte zusätzlich mit der Resolution auch die Schaffung der UNMIK (United Nations Interim Administration in Kosovo) und bekräftigte die Wahrung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien, wie dies auf dem Außenministertreffen der G-8 am 6. Mai 1999 auf dem Petersberg bei Bonn Der Spiegel, 6. Mai 1999. beschlossen worden war. (deutsche Übersetzung, PDF; 1,4 MB), Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, 10. Juni 1999. Die UNMIK sollte als Übergangsverwaltung für den Kosovo unter Leitung des Sondergesandten (SRSG) des UN-Generalsekretärs erstens für Polizei- und Rechtsverwaltung zuständig sein sowie zweitens für die Zivilverwaltung (beides durch die UN auszuführen), drittens für Demokratisierung und Verwaltungsaufbau (durch die OSZE durchzuführen) und viertens für Wiederaufbau und Wirtschaftsentwicklung (durchzuführen durch die EU).Peter Bouckaert, Failure to Protect: Anti-minority Violence in Kosovo, March 2004. (englisch). Human Rights Watch, Vol. 16, Nr. 6 (D), Juli 2004, S. 13f. Alternative Internetquelle auf [https://www.unhcr.org/ unhcr.org abgerufen am 12. März 2013. In diesem Rahmen sollte die UNMIK eine internationale UNMIK-Zivilpolizei errichten, die bis zur Schaffung eines „glaubwürdigen, professionellen und unparteiischen“ Kosovo Police Services (KPS) für exekutive Funktionen verantwortlich sein sollte. Sowohl die Entsendung von Polizisten als auch die von Experten für den Aufbau von Verwaltung, Justiz, Infrastruktur und Wirtschaft verlief jedoch schleppend. Auch die nach der UN-Resolution 1244, also nach der völkerrechtlichen Grundlage für die Nachkriegsarbeit von UN und NATO in der serbischen Provinz Kosovo, ausdrücklich bestätigte Erlaubnis für eine vereinbarte Zahl jugoslawischen beziehungsweise serbischen Militär- und Polizeipersonals, nach einem gewissen Zeitraum in den Kosovo zurückzukehren, unter anderem zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer Präsenz an Stätten des serbischen Kulturerbes und an wichtigen Grenzübergängen, wurde weder 1999 erfülltDas EinsExtra-Thema: Vor 10 Jahren: Kosovokrieg – EinsExtra im Gespräch, ARD, ausgestrahlt am 21. März 2009, Ulrich Timm im Gespräch mit Prof. Wolf Oschlies. YouTube-Link (Video, 52 Minuten): Der Kosovo-Krieg: Es begann mit einer Lüge – Deutschlands Weg in den Kosovo-Krieg, veröffentlicht am 3. Juli 2012 von YouTube-Benutzer Bildungsverein der Roma zu Hamburg e. V. Abgerufen am 22. Mai 2013. Vgl. auch: Wolf Oschlies, Zehn Jahre Kosovokrieg: Der illegitime Krieg, Blätter für deutsche und internationale Politik, 3, 2009, S. 93–99. noch im Jahr 2004, als Serbien seine Hilfe bei den außer Kontrolle der Protektoratsmächte geratenen März-Pogromen anbot, dies aber von Kosovo-Albanern und NATO abgelehnt wurde.
Die Verschleppung des Aufbaus einer Judikative führte dazu, dass viele Verbrechen ungestraft blieben. Kosovo-albanische Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte weigerten sich, die bestehenden serbischen und jugoslawischen Gesetze anzuwenden und verlangten die Anwendung der kosovarischen Gesetze aus der Zeit vor 1989.Carl Polónyi: Heil und Zerstörung: Nationale Mythen und Krieg am Beispiel Jugoslawiens 1980–2004. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2010, ISBN 978-3-8305-1724-5, S. 438ff. Es entstand ein Rechts- und Machtvakuum im Kosovo.