mini|Bekanntmachung der kaiserlichen Sanktion des Bukowiner Ausgleichs in der Wiener Zeitung am 3. Juni 1910https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&datum=19100603&seite=1&zoom=33 Beim Bukowiner Ausgleich () handelte es sich um eine Gesetzesreform im östlichsten Kronland der österreichischen Reichshälfte (Cisleithanien) der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, mit den Zielsetzungen der Ausweitung des allgemeinen Männerwahlrechts (Demokratisierung) und der Entschärfung nationaler Gegensätze in der Landespolitik. Dafür wurden eine völlig neue Landtagswahlordnung geschaffen und die Landesverfassung (Landesordnung) stark überarbeitet. Das Gesetzeswerk wurde in den Jahren 1904–09 von führenden Landespolitikern der verschiedenen Nationalitäten ausgearbeitet, im Oktober 1909 im Bukowiner Landtag beschlossen und erlangte im Mai 1910 die Zustimmung der Wiener Zentralregierung sowie die kaiserliche Sanktion.
Gesamtstaatlicher Kontext
Das Bukowiner Reformwerk steht in Kontinuität zu einer Reihe ähnlicher Bestrebungen in der Habsburgermonarchie. Während eine erste Welle an Ausgleichsgesetzen gesamtstaatliche Fragen geklärt hatte – insbesondere die zwischen Österreich und Ungarn 1867 und zwischen Ungarn und Kroatien 1868 –, wurden in der zweiten Welle regionale Fragen zwischen Volksgruppen innerhalb der Kronländer reguliert. Hier sind insbesondere der Mährische Ausgleich von 1905 und der Galizische Ausgleich von 1914 hervorzuheben. Der gerne als mustergültig hervorgestrichene Bukowiner AusgleichUrbanitsch, Peter: Die nationalen Ausgleichsversuche in den Ländern Cisleithaniens in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg - Gemeinsamkeiten und Unterschiede. In: Lukáš Farosa u. a. (Hrsg.): Moravské vyrovnání z roku 1905 - Der Mährische Ausgleich von 1905, Brünn 2006, S. 46. wurde in seiner praktischen politischen Wirksamkeit dadurch begünstigt, dass die nationalen Gegensätze durch das Fehlen dominierender Volksgruppen weniger stark als in anderen Gebieten der Monarchie ausgeprägt warenLeslie, John: Der Ausgleich in der Bukowina von 1910: Zur österreichischen Nationalitätenpolitik vor dem Ersten Weltkrieg. In: Emil Brix u. a. (Hrsg.): Geschichte zwischen Freiheit und Ordnung. Gerald Stourzh zum 60. Geburtstag, Graz u. a. 1991, S. 113., und anders als in GalizienKuzmany, Börries: Der Galizische Ausgleich als Beispiel moderner Nationalitätenpolitik?. In: Elisabeth Haid u. a. (Hrsg.): Galizien. Peripherie der Moderne - Moderne der Peripherie? Marburg 2013 (Sonderdruck aus Tagungen zur Ostmitteleuropaforschung 31), S. 123. bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges noch einige Friedensjahre zur Verfügung standen. Er beschränkte sich im Gegensatz zum Mährischen Ausgleich zudem auf die Regelung der politischen Vertretung (während jener auch das Schul- und Sprachwesen neu zu regeln suchteOrtfried Kotzian: Der Bukowina-Ausgleich 1910: Beispiel einer Lösung ethnisch-religiöser Konflikte. In: Kazimierz Feleszko u. a. (Hrsg.): Bukowina: wspólnota kultur i języków, Warschau 1992, S. 15.), hatte also eine enger umrissene Zielsetzung.
Als fördernd für das Zustandekommen der Bukowiner Reform stellte sich das Bestreben der Wiener Zentralregierung heraus, ein Erfolgsbeispiel für die Entschärfung nationaler Gegensätze zu schaffen. Auch wenn das Wiener Kabinett in einer entscheidenden Frage gegen den lokalen Entwurf ihr Veto einlegen sollte, war die Grundhaltung doch zustimmend und unterstützend. Das Zustandekommen des Ausgleiches wurde aus Wien nicht von oben oktroyiert, sondern weitgehend der regionalen Politik überlassen, jedoch immer auf einen konsensualen Prozess bestehend, das übergeordnete Staatswohl im Blick.Urbanitsch, S. 44f So steht die Reform auch in der Tradition Josephinischen Staatsdenkens, das gesellschaftliche Konflikte durch eine Verrechtlichung der Materie zu regeln suchte.Urbanitsch, S. 47.
Regionale Einflussfaktoren
Die Bukowina war erst 1775 Teil von Österreich und 1849 eigenständiges Kronland geworden. Seit dieser Zeit waren durch gezielte Entwicklungspolitik beachtliche Fortschritte in Wirtschaft, Verwaltung und Kultur erreicht worden, nicht zuletzt durch die Ansiedelung von Fachkräften aus der gesamten Monarchie, was zu einer Vervielfachung der Bevölkerungszahl, aber auch zu fortschreitender ethnischer Vielfalt führte.Kotzian, S. 11f.
Treibende Kräfte zur Entstehung des Ausgleichs zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren der in der Bukowina so wie in anderen Teilen der Habsburgermonarchie aufgekeimte Nationalismus, Demokratisierungstendenzen sowie das politische Aufstreben der bäuerlichen ukrainischen („ruthenischen“) Bevölkerungsmehrheit.
mini|Jungruthenenchef Nikolaj Wassilko, einer der prägenden Politiker des Bukowiner Ausgleichs (Foto ca. 1915) Gerade nationalistische Tendenzen mussten in einem ethnisch so vielfältigen Land wie der Bukowina destabilisierende Wirkung entfaltenKotzian, S. 13., auch wenn sie im Vergleich zu anderen Kronländern später auftraten und weniger stark ausgeprägt waren.Leslie S. 113, S. 116. Als besonders einflussreiche Entwicklungen erwiesen sich dabei das ruthenische Aufbegehren gegen die rumänische Dominanz in Kirchen und SchulenLeslie S. 116.Kotzian, S. 13f., das von der neu entstehenden ruthenischen Intelligenz, darunter vor allem Lehrern und Beamten, getragen wurde, sowie das anti-assimilatorisch, zionistisch geprägte DrängenLeslie, S. 117f. nach Anerkennung der – besonders in der Hauptstadt Czernowitz politisch und kulturell dominierendenLeslie, S. 114f. – Juden als eigenständige Nationalität und nicht, wie im Staatsgrundgesetz von 1867 geregelt, nur als Religionsgemeinschaft; sie wurden in Österreich-Ungarn gemäß ihrer Umgangssprache zumeist der deutschen Volksgruppe zugerechnet.
Den entscheidenden Anstoß für das Zustandekommen des Ausgleichs sollte jedoch die Bildung einer übernationalen politischen Koalition geben, die unter dem Namen „Freisinniger Verband“ mit modernen, populistischen Methoden Demokratisierungsbestrebungen gegen die aristokratische, regierungstreue Elite des traditionellen rumänischen und polnischen Großgrundbesitzes betrieb und erstmals bei den Landtagswahlen von 1904 erfolgreich in Aktion trat. Entscheidende Figuren des Freisinnigen Verbandes waren die jeweiligen politischen Anführer der Jungruthenen, Nikolaj Wassilko, der rumänischen Demokraten, Aurel Onciul, der Deutschfortschrittlichen, Arthur Skedl, sowie der jüdischen Nationalpartei, Benno Straucher. Sie alle hatten zusätzlich zu ihren Bukowiner Landtagsmandaten auch Sitze im Wiener Reichsrat und waren damit politisch weit über die Landesgrenzen hinaus vernetzt und tätig. Unterstützung fanden sie zudem durch den 1903/04 amtierenden Bukowiner Landespräsidenten, den „roten Prinzen“ Konrad zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Die Aktivitäten des Freisinnigen Verbandes führten schließlich zur Herausbildung moderner politischer Parteienstrukturen in der Bukowina, die für ein Durchführen von Massenwahlen eine wichtige Voraussetzung darstellten.Leslie, S. 117, 119f.
Entstehungsgeschichte
Von den Landtagswahlen 1904 bis zum lokalen Konsens 1909
Nach ihrem großen Erfolg bei den Bukowiner Landtagswahlen 1904 brachten Vertreter des Freisinnigen Verbandes zügig einen ersten Entwurf für Landtagsreformgesetze ein, der vor allem eine Ausdehnung des Landtags-Wahlrechts durch Schaffen einer „allgemeinen Wählerklasse“ (Männer über 24 Jahre) als Schritt Richtung Demokratisierung vorsah. Weiters regelte er eine Neubestimmung der Kriterien für das Wahlrecht in den privilegierten Wählerklassen in Form von Mindest-Steuerleistungen, sowie die Einführung des direkten und geheimen Wahlrechts. Ein deutliches Aufstocken der Sitze im Landtag wurde ebenfalls schon vorgesehen, wenn sich diese Zahl im Lauf der nächsten Jahre bis zum endgültigen Beschluss auch immer wieder ändern sollte.Leslie, S. 120f.
mini|Oktavian Regner von Bleyleben, 1904–11 Bukowiner Landespräsident, förderte als Vertreter des Kaisers die Ausgleichsverhandlungen Dieser rasch zusammengestellte Entwurf fand im Landtag allerdings nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit und die Diskussion darüber wurde bald durch gesamtstaatliche Themen wie das allgemeine Männerwahlrecht für die Reichsratswahlen überlagert, das mit den Wahlen von 1907 auch tatsächlich eingeführt wurde. Ihr Ausgang sollte die Führungsfiguren des Freisinnigen Verbandes weiter stärken.Leslie, S. 121f.
Die deutschnationalen Abgeordneten starteten 1907 mit einer Überarbeitungsinitiative die Debatte über den Ausgleich erneut, die eine saubere Trennung der Wahlbezirke nach nationalem Gesichtspunkt gewährleisten sollte, insbesondere der rumänischen und deutschen, sowie der jüdischen und deutschen Wahlbezirke. Während also beim ersten Entwurf von 1904 noch stärker die Ausweitung des Wahlrechts im Vordergrund gestanden war, wurden nun die nationalen Aspekte verstärkt, deutlich inspiriert vom inzwischen abgeschlossenen Mährischen Ausgleich von 1905.
Als die rumänischen und polnischen Großgrundbesitzer zu opponieren und die neuen Vorschläge der Deutschnationalen durch Rückgriff auf und rasche Beschließung der Entwürfe von 1904 zu hintertreiben suchten, wendeten sich mehrere deutsche Reichsratsabgeordnete direkt an das Wiener Innenministerium und protestierten gegen die drohende mangelnde politische Vertretung der Bukowina-Deutschen. In dieser Situation trat die starke Konsenshaltung der Wiener Behörden und als deren Vertretung des seit 1904 amtierenden Bukowiner Landespräsidenten Oktavian Regner von Bleyleben in Nationalitätsfragen zutage, als sie an die Streitparteien die klare Forderung nach echtem Ausgleich der Interessensgegensätze sowie einer eingehenden Behandlung der Materie im Landtag stellten.Leslie, S. 123f.
Der Bukowiner Landtag kreierte daraufhin 1908 einen „Permanenzausschuß“, um die komplexe Materie auch außerhalb der Landtagssessionen weiter behandeln und einen für alle Beteiligten akzeptablen Entwurf ausarbeiten zu können.Leslie, S. 124.
mini|Alexander Freiherr von Hormuzaki war 1911–18 der letzte Landeshauptmann des Herzogtums Bukowina (Foto ca. 1904) 1909 wurden unter Leitung des Landtags- und Reichsratsabgeordneten Alexander Freiherr von Hormuzaki die bisherigen Entwürfe von Grund auf überarbeitet und dann im Permanenzausschuß, vor allem durch Aurel Onciul, ergänzt: nach dem Vorbild des Mährischen Ausgleiches wurden nationale Kataster – auf Gemeindeebene geschaffene Wählerlisten nach nationaler Zugehörigkeit – entworfen, die man dann in 5 nationale Wahlkörper (Ruthenen, Rumänen, Deutsche, Polen und Juden) zusammenfasste. Weiters folgt die Schaffung von „Nationalen Kurien“ im Landtag – nicht unähnlich Fraktionen in heutigen Parlamenten, aber eben nicht nach Partei- sondern nach Nationenzugehörigkeit strukturiert –, welche die Exekutive der Selbstverwaltung (den „Landesausschuß“) wählen. Dieser Entwurf wurde von allen Beteiligten gebilligt, worauf im September die Übersendung des Entwurfes an das Wiener Innenministerium zur Erlangung der kaiserlichen Sanktion erfolgte.Leslie, S. 124f.
Kontroverse um den separaten jüdischen Kataster
Nun kam es zur größten Kontroverse bei der Entstehung der Ausgleichsgesetze – sie entspann sich um die Frage eines eigenen jüdischen Katasters, die vom Permanenzausschuß vorgeschlagen worden war und quer durch die Lager bei den Bukowiner Politikern breite Zustimmung fand. Trotz dieses Konsenses erfolgte durch die Wiener Zentralregierung in den Personen des Ministerpräsidenten Richard Freiherr von Bienerth und des Ministers des Inneren, Guido Freiherr von Haerdtl, ein energisches Veto. Dies hatte einen formalen und zwei gewichtige politische Gründe.Leslie, S. 126f.
Als Formalgrund wurde ins Treffen geführt, dass die Juden in Österreich in den Staatsgrundgesetzen von 1867 als Religionsgemeinschaft, nicht aber als eigener Volksstamm angeführt wurden. Daher könne keine eigene jüdische Kurie geschaffen werden, da legistisch nur die Trennung nach Nationen, nicht nach Religionen möglich sei.