Der ist ein Gesetz in Neuseeland, das die Einrichtung und Aufgaben einer (Wahlkommission) regelt, die Wahlkreise für die einteilt, festlegt, wer wählen darf und wie die Wählerregistrierung geregelt ist, eine Festlegung trifft, wie unter welchen Bedingungen Parteien sich zur Wahl stellen dürfen, und Vorgaben für eine ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl macht.
Der zählt zu den verfassungsgebenden Gesetzen des Landes, siehe .
Geschichte In den Jahren 1978 und 1981 erhielt die zu der mehr Stimmen als die , doch blieb ihr die Bildung einer Regierung verwehrt, da die über das damals noch gültige Mehrheitswahlsystem, (FPP) genannt, mehr Sitze im Parlament erringen konnte. 1985 berief die 4. -Regierung eine das Wahlsystem zu prüfen und eine Empfehlung abzugeben. Die Kommission empfahl auf das Personalisierte Verhältniswahlrecht, Mixed Member Proportional (MMP) genannt, umzustellen, aber die Wähler in einem Referendum entscheiden zu lassen. Daraufhin wurden zwei Referenden abgehalten: Im ersten Referendum entschieden sich 1992 die Wähler in einer Auswahl von vier unterschiedlichen Wahlsystemen mit einer überwältigen Mehrheit für das MMP-Wahlsystem. Die Frage, ob das Mehrheitswahlrecht beibehalten werden soll, fand keine Mehrheit. Im zweiten Referendum, das im Jahr 1993 zeitgleich zur abgehalten wurde, stimmten die Wähler dann für die Umstellung auf MMP. Die Umsetzung des Wählerwillens fand noch im selben Jahr mit der Verabschiedung des statt.
Im Jahr 2009 kündigte die an, dass sie den Wählerwunsch noch einmal überprüfen lassen wollten, und ließen zur des Jahres 2011 noch einmal ein Referendum abhalten. Doch 56 % der Wähler sprachen sich zum Leidwesen der für die Beibehaltung des MMP-Systems aus.
Electoral Commission Die Aufgaben der entsprechend dem sind: Die Registrierung von politischen Parteien und deren Logos Die Registrierung der Wähler und Erstellung von Wählerverzeichnissen Die Durchführung von Parlamentswahlen () und Referenden Die Zuweisung von Finanzmitteln und Zeit für Wahlsendungen von politischen Parteien Die Verwaltung der Regeln für Wahlwerbung, Ausgaben und Spenden Die Durchführung der alle fünf Jahre stattfindenden Maori-Wahl und die Betreuung der Arbeit der Repräsentationskommission Die Förderung des öffentlichen Bewusstseins für Wahlangelegenheiten durch die Durchführung von Bildungs- und Informationsprogrammen Die Berichterstattung über Wahlangelegenheiten an den Justizminister und das Parlament Die Bereitstellung von Informationen, um Parteien, Kandidaten und andere Personen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die von der Kommission verwalteten Wahlangelegenheiten zu unterstützen.
Innerhalb von sechs Monaten nach einer Parlamentswahl ist die Kommission verpflichtet, dem zuständigen Minister einen Bericht über die Wahl vorzulegen, der diesen dann dem Parlament zur Kenntnis gibt.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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