Das Referendum über die Neufassung des Nachrichten- und Sicherheitsdienstgesetzes in den Niederlanden fand am 21. März 2018 statt. Ausgelöst wurde die Volksbefragung durch eine Volksinitiative, die fünf Studierende der Universität von Amsterdam beantragt hatten.
Gegenstand des Plebiszits war die zuvor vom niederländischen Parlament beschlossene Neufassung des Gesetzes über die Nachrichten und Sicherheitsdienste (). Die Kritik entzündete sich vor allem an der vorgesehenen, massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger sowie der dreijährigen Speicherfrist, wofür sich das politische Schlagwort vom Schleppnetz () prägte. Das Ergreifen des Referendums verzögerte das Inkrafttreten des Gesetzes.
Bei der amtlich als „ratgebendes Korrekturreferendum“ () bezeichneten Abstimmung, sprach sich eine knappe relative Mehrheit von 49,4 % der gültig Abstimmenden gegen das Inkrafttreten des Gesetzes aus. Die Abstimmung fand zusammen mit den Kommunalwahlen statt und unterlag einem 30-%-Beteiligungsquorum, das deutlich überschritten wurde.
In der Folge legte die niederländische Regierung einen überarbeiteten Gesetzentwurf vor, der viele Kritikpunkte aufgriff und im Juni 2021 vom Parlament beschlossen wurde. Das Gesetz zur Ermöglichung von Korrekturrefenden wurde hingegen noch 2018 aufgehoben.
Hintergrund Empfehlung des Kontrollausschusses Im Jahr 2011 sprach der Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste (CTIVD) der niederländischen Regierung eine Empfehlung aus, in der er unter anderem dazu riet, zu untersuchen, ob die Dienste eine breitere Befugnis zum Abfangen von Telekommunikation über Kabel erhalten sollten. Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 2002 sei „etwas veraltet“. Daraufhin verlangte die Zweite Kammer der Generalstaaten, das Unterhaus des Parlaments, eine Evaluierung. Mit diesem Auftrag wurde im Februar 2013 die unabhängige Dessens-Kommission gegründet, die am 2. Dezember desselben Jahres ihren Bericht vorlegte. Die Kommission empfahl, künftig auch das ungezielte Abhören und Aufzeichnen leitungsgebundener Telekommunikation zu erlauben. Aufgrund des wachsenden Misstrauens gegenüber den Geheimdiensten müsste einer solchen Ausweitung der Befugnisse aber ein höheres Maß an gegenübergestellt werden.
Erarbeitung eines Gesetzentwurfs
Die niederländische Regierung veröffentlichte am 2. Juli 2015 einen Vorschlagsentwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz. Bei der darauffolgenden öffentlichen Gesetzeskonsultation mehr als 1.100 meist kritischen Rückmeldungen, unter anderem von den Telekommunikationsunternehmen KPN und Tele2, den Arbeitgeberverbänden MKB-Nederland und VNO-NCW sowie vom niederländischen Gremium für Menschenrechte abgegeben. Auch eine regierungsunabhängige Gesetzesfolgenabschätzung von Wissenschaftlern der Niederländischen Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung (TNO) und des Tilburg Institute for Law, Technology and Society (TILT) kam zu dem Schluss, dass die Risiken für die Privatsphäre nicht ausreichend erkannt wurden und dass die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen oft nicht ausreichten, um diese Risiken zu decken.
Als Reaktion auf diese Kritik änderte die Regierung den Entwurf im April 2016, ergänzte ihn um die Einrichtung eines zusätzlichen Prüfungsausschusses und strich die Kostenübertragung an die Telekommunikationsunternehmen. In einer weiteren Überprüfung des überarbeiteten Entwurfs durch den Staatsrat, äußerte dieser ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit des vorgeschlagenen Kontrollsystems. Es folgten weitere Anpassungen am Gesetzentwurf.
Der ständige Ausschuss für Inneres hielt anschließend drei Anhörungen mit Interessenträgern und Sachverständigen ab. In der Plenardebatte am 7. Februar 2017 wurden mehr als 30 Änderungsanträge eingereicht, die größtenteils von der Parlamentsmehrheit abgelehnt wurden. Schließlich wurde der Entwurf am 14. Februar 2017 von der Zweiten Kammer und am 11. Juli 2017 von der Ersten Kammer, angenommen.
Am 26. Juli 2017 erfolgte die königliche Ausfertigung und das Gesetz wurde am 17. August 2017 im Staatsblad, dem öffentlichen Verkündungsblatt des Königreichs der Niederlande, veröffentlicht.
Der Weg zum Referendum Das Ergreifen des Referendums Nachdem das Gesetz veröffentlicht worden war, meldeten fünf Studierende der Universität von Amsterdam beim Zentralen Wahlausschuss der Niederlande () an, das Referendum ergreifen zu wollen. Diese Möglichkeit war in den Niederlanden zum 1. Juli 2015 erstmals eingeführt worden. Das damals geltende zweistufige Verfahren sah vor, zunächst die Vorlage von mindestens 10.000 gültigen Unterstützungsbekundungen binnen vier Wochen vor. Die Sammlung erfolgte vom 28. Juli bis zum 25. August 2017, an deren Ende wurden 19.266 ausgefüllte Unterstützungsformulare eingereicht. Die Wahlkommission erkannte hiervon 17.162 als gültig an, womit das geforderte Unterschriftenquorum deutlich überschritten wurde. Es war möglich, die bereitgestellten Formulare online auszufüllen und zu unterschreiben.
Für die zweite Stufe der Beantragung mussten binnen sechs Wochen 300.000 gültige Unterstützungsbekundungen gesammelt und beim Wahlrat eingereicht werden. Die Sammlung begann am 16. Oktober 2017. Am 1. November 2017 teilte der Wahlrat mit, dass ihm 384.126 gültige Unterschriften vorlägen und damit alle Bedingungen für die Abhaltung eines Korrekturreferendums erfüllt seien.
Die 2015 ins Leben gerufene ständige Referendumskommission legte am 14. November 2017 den Tag der Abstimmung auf den 21. März 2018 fest.
Abstimmungskampf mini|Stimmbenachrichtigung Die Referendumskommission kündigte am 29. November 2017 an, für den Abstimmungskampf bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen – der gleiche Betrag, der auch beim letzten Referendum über das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine verfügbar war. Alle Parteien, Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen, die zum Referendum eine Kampagne machen wollten, konnten hierfür Zuschüsse beantragen. Das galt ganz gleich, ob sie das Gesetz befürworteten, ablehnten oder eine neutrale Haltung einnahmen.
Insgesamt gingen 211 Anträge bei der Referendumskommission ein. Davon entfielen 137 Anträge auf neutrale Kampagnen. Diesen Antragstellenden wurden schließlich 781.480 Euro an Zuschüssen zugewiesen. Für „Ja“-Kampagnen, die also für eine Annahme des gesetzes warben, gingen 23 Zuschussanträge ein, die zusammen 445.395 Euro an Zuschüssen erhielten. Für Kampagnenaktivitäten gegen das Gesetz wurden 51 Anträge gestellt, wobei letztlich 566.740 Euro ausgezahlt wurden. Beispiele für Aktivitäten, die mittels der Zuschüsse finanziert wurden, waren das Erstellen von Postern, das Drucken und Verteilen von Flugblättern, das Erstellen von Webvideos auf Social Media und das Organisieren von Diskussionsveranstaltungen.
Ergebnis mini|Stimmzettel Das unverbindliche Referendum fand am Mittwoch, den 21. März 2018, zusammen mit den Kommunalwahlen statt. Von den gut 13,06 Millionen Stimmberechtigten ab 18 Jahre beteiligten sich 6.734.225 (= 51,5 %) an der Abstimmung, womit das 30-%-Beteiligungsquorum deutlich überschritten wurde. Wäre es verfehlt worden, hätte das Plebiszit als „nicht abgehalten“ gegolten. Die Abstimmungsfrage lautete:
Es entschied die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wie in den Niederlanden üblich, konnte auch ein leerer Stimmzettel abgegeben werden, was als Enthaltung und gültige Stimmabgabe gewertet wurde. Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine knappe Mehrheit von 3.317.496 (= 49,4 %) gegen das neugefasste Nachrichten- und Sicherheitsdienstgesetz aus. Für das Gesetz stimmten 3.122.628 (= 46,5 %) Personen, für eine Enthaltung durch Abgabe eines leeren Stimmzettels entschieden sich 270.288 (= 4 %) der gültig Abstimmenden. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei niedrigen 0,35 %.
Die Stimmenanteile unterschieden sich je nach Stimmgebiet deutlich. So lehnte in Groningen eine klare Mehrheit von 61,7 % der gültig Abstimmenden das Gesetz ab, und auch in vier weiteren Provinzen tat dies eine absolute Mehrheit der gültig Abstimmenden. In den vier Provinzen Gelderland, Overijssel, Noord-Brabant und Zeeland fand sich wiederum eine Mehrheit für die Annahme des Gesetzes, in letzterer sogar eine absolute Mehrheit. Die Enthaltungen durch Leerstimme lagen relativ einheitlich um die 4 %, nur in drei Provinzen waren es eher um die 3 %. Von dem beschriebenen Stimmverhalten wichen die Abstimmenden ohne Provinzuordnung, also die im Ausland und in den Karibischen Niederlanden Lebenden, deutlich ab. Dies war die einzige Gruppe der Abstimmenden, in der das Beteiligungsquorum verfehlt wurde (sogar sehr deutlich mit nur 6 % Teilnahme), und zugleich war es die Gruppe mit dem höchsten Anteil an „Nein“-Stimmen (64,4 %).
Endergebnis des Referendums über die Neufassung des Nachrichten- und Sicherheitsdienstgesetzes in den Niederlanden vom 21. März 2018verkiezingsuitslagen.nl: Nationaal referendum 21 maart 2018. Gebiet Stimm-berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein LeerLeere Stimmzettel zählten zu den gültigen Stimmen und wurden als Enthaltung gewertet. Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Drenthe 387.611 209.933 54,16 % 209.109 99,61 % 824 0,39 % 99.787 47,72 % 100.850 48,23 % 8.472 4,05 % Flevoland 297.206 149.438 50,28 % 148.935 99,66 % 503 0,34 % 67.377 45,24 % 77.168 51,81 % 4.390 2,95 % Friesland 504.855 216.091 42,80 % 215.422 99,69 % 669 0,31 % 97.594 45,30 % 111.049 51,55 % 6.779 3,15 % Gelderland 1.602.016 868.164 54,19 % 864.868 99,62 % 3.296 0,38 % 415.207 48,01 % 411.924 47,63 % 37.737 4,36 % Groningen 458.131 170.509 37,22 % 170.125 99,77 % 384 0,23 % 61.200 35,97 % 105.009 61,72 % 3.116 2,30 % Limburg 873.201 438.584 50,23 % 437.102 99,66 % 1.482 0,34 % 206.901 47,33 % 209.891 48,02 % 20.310 4,65 % Noord-Brabant 1.497.973 943.386 48,43 % 940.079 99,65 % 3.307 0,35 % 469.115 49,90 % 430.932 45,84 % 40.032 4,26 % Noord-Holland 2.075.436 1.097.307 52,87 % 1.093.373 99,64 % 3.934 0,36 % 453.840 41,51 % 598.606 54,75 % 40.927 3,74 % Overijssel 882.344 502.203 56,92 % 500.550 99,67 % 1.653 0,33 % 247.309 49,41 % 230.930 46,14 % 22.311 4,46 % Utrecht 969.421 558.830 57,65 % 557.006 99,67 % 1.824 0,33 % 253.208 45,46 % 278.935 50,08 % 24.863 4,46 % Zeeland 291.514 165.294 56,70 % 164.660 99,62 % 634 0,38 % 88.950 54,02 % 69.174 42,01 % 6.536 3,97 % Zuid-Holland 2.760.065 1.413.568 51,22 % 1.408.274 99,63 % 5.294 0,37 % 661.822 47,00 % 692.443 49,17 % 54.009 3,84 % keiner Provinz zugeordnetDieser Stimmkreis () umfasst im Ausland lebende Abstimmende und diejenigen in den drei karibischen Gemeinden Bonaire, Sint Eustatius und Saba. 15.159 912 6,06 % 903 99,02 % 9 0,98 % 318 34,98 % 585 64,36 % 6 0,66 % 13.064.932 6.734.225 51,54 % 6.710.412 99,65 % 23.813 0,35 % 3.122.628 46,53 % 3.317.496 49,44 % 270.288 4,03 %
Folgen Das Referendum war unverbindlich, insofern war die Neufassung des Nachrichten- und Sicherheitsdienstgesetzes nicht unmittelbar außer Kraft gesetzt. Dennoch kündigte die Regierung an, Nachbesserungen am gesetz vorzunehmen. So wurden die Nachrichtendienste nun ausdrücklich im Gesetz verpflichtet, die Menge der abgefangenen Daten soweit als technisch möglich zu reduzieren. Die pauschale dreijährige Speicherfrist wurde abgeschafft und es wurden strengere Vorgaben für die Weitergabe von Daten an die Sicherheitsdienste anderer Staaten eingeführt.
Eine weitere Folge der Abstimmung war die vollständige Streichung des Referendumsgesetzes. Als Reaktion auf die erneute Abstimmungsniederlage der Regierung (nach dem Referendum von 2016) setzte sich die Aufhebung des Instruments ein.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
#2018 Niederlande Kategorie:Niederländische Geschichte (21. Jahrhundert) Niederlande 2018