Das Gesetz über den Bundesbedarfsplan, kurz Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit 2013 den beschleunigten Ausbau von mehreren Höchstspannungsleitungen im Übertragungsnetz regelt. Es gibt die prinzipiellen technischen Ausführungsarten – Drehstrom oder Gleichstrom, Freileitung oder Erdkabel – der zu bauenden Leitungen, einige weitere Eigenheiten sowie Rahmenbedingungen vor. Der eigentliche Bundesbedarfsplan, eine Liste konkreter Leitungsbauvorhaben, ist als Anlage Bestandteil dieses Gesetzes.
Eine mit dem BBPlG vergleichbare Funktion hat das bereits 2009 verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), durch das ebenfalls bestimmte Leitungsbauvorhaben festgelegt wurden (anders als im BBPlG jedoch ausschließlich 380-kV-Drehstrom-Leitungen).
Hintergrund und Ziele mini|Karte der BBPlG-Vorhaben (Stand 2013) Das Bundesbedarfsplangesetz wurde am 25. April 2013 vom Bundestag und am 7. Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet.
Wesentlich für die Entwicklung des Gesetzes war die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 2011, die wiederum auf dem Dritten Energiepaket der EU basierte. Eine weitere Grundlage bildet das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) von 2011, das wichtige Verfahrensvorschriften enthält. Damit im Zusammenhang steht ein neu eingeführtes Verfahren zur Netzentwicklungsplanung mit strukturierten Verfahrensschritten (→ Stromnetzausbau) und regelmäßigen Erarbeitungen und Aktualisierungen eines Netzentwicklungsplans (NEP). Der erste Netzentwicklungsplan wurde 2012 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt und der Bundesregierung als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorgelegt. Mit dem BBPlG wurde dieser Entwurf in ein Gesetz überführt. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze Damit wurden diejenigen Höchstspannungsleitungen definiert, die von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ab 2013 vordringlich auszubauen waren bzw. sind.
In der Begründung zum Bundesbedarfsplan wurde insbesondere auf die durch die Energiewende und den zweiten Atomausstieg nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima 2011 bedingte Notwendigkeit zum Netzumbau und -ausbau abgestellt. Gemäß des Gesetzes dienen die BBPlG-Leitungsbauvorhaben neben der Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen auch der Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union (europäisches Verbundsystem), dem Anschluss neuer Kraftwerke oder der Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz. Außerdem wird mit § 1 die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf aller BBPlG-Vorhaben als Bundesbedarfsplan gemäß EnWG festgestellt. Die Realisierung der Vorhaben ist zudem aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Diese gesetzliche Verankerung der Planrechtfertigung (Feststellung des Bedarfs) ist für die Übertragungsnetzbetreiber sowie für Planungsverfahren und Genehmigungen verbindlich. Um das Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu erreichen, legt BBPlG ferner einen kurzen Rechtsweg fest; bei Klagen entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (4. Revisionssenat) in erster und letzter Instanz.
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland im Zuge der Energiewende macht einen weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes erforderlich. In mehreren Änderungen des BBPlG sind zusätzliche Vorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
Leitungsbauvorhaben des Bundesbedarfsplans Das Bundesbedarfsplangesetz in seiner 2019 geltenden Fassung umfasst 43 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen mit einer Gesamtlänge von rund 5900 Kilometern, die als Bundesbedarfsplan in der Anlage des Gesetzes aufgeführt sind. Die vier in der Erstfassung enthaltenen Vorhaben Nr. 16, 22, 23 und 36 wurden im Anschluss an Netzentwicklungsplan-Strom-Überprüfungen zwischenzeitlich gestrichen; die fortlaufende Vorhabennummerierung blieb davon unberührt.
Die Auswahl der BBPlG-Vorhaben beruht grundsätzlich auf den zuvor von der BNetzA turnusgemäß genehmigten Netzentwicklungsplänen. Entsprechende Aktualisierungen finden folglich regelmäßig ihren Niederschlag in Anpassungen des Bundesbedarfsplans.
In der Bundesbedarfsplanliste sind mehrere Vorhaben mit besonderen Kennzeichnungen aufgeführt. Dazu gehören länder- und grenzüberschreitende Vorhaben, für die – gemäß NABEG und entsprechend der Planfeststellungszuweisungverordnung ( von 2013) – die BNetzA für die Bundesfachplanung und die Planfeststellungsverfahren zuständig ist. Daneben gibt es auch gekennzeichnete Pilotprojekte für verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen, Offshore-Anbindungsleitungen, Pilotprojekte für Hochtemperaturleiterseile, Erdkabel für Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung, Pilotprojekte für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung, Projekte ohne Bundesfachplanung sowie die Möglichkeit, zusätzliche Leerrohre zu verlegen.
+Vorhaben-Nummern und -Bezeichnungen entsprechen der BBPlG-Anlage Nr. Vorhaben Spannung Projektname Länge (ca. km) ÜNBIm BBPl (Geplante) InbetriebnahmeStatus1 Emden Ost–Osterath DC 525 kVA-Nord298Amprionseit 20132027in Bau2 Osterath–Philippsburg DC 380 kVUltranet341Amprion/TransnetBWseit 20132026in Bau3 Brunsbüttel–Großgartach DC 525 kVSuedlink692Tennet/TransnetBWseit 20132028in Bau4 Wilster–Bergrheinfeld West DC 525 kVSuedlink540TenneT/TransnetBWseit 20132028in Bau5 Wolmirstedt–Isar DC 525 kVSüdostlink53850Hertz/TenneTseit 20132027in Bau5a Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin–IsarDC 525 kVSüdostlink75850Hertz/TenneTseit 20212032in Bau6 Conneforde–Landkreis Cloppenburg–Merzen/Neuenkirchen AC 380 kVCCM125TenneT/Amprionseit 20132027in Bau7 Stade–Sottrum–Grafschaft Hoya–Landesbergen AC 380 kV179TenneTseit 20132026in Bau8 Brunsbüttel–Barlt–Heide–Husum–Klixbüll–Bundesgrenze (DK) AC 380 kVWestküstenleitung137TenneTseit 20132023in Betrieb9 Hamm-Uentrop–Kruckel AC 380 kV60Amprionseit 20132017in Betrieb10 Wolmirstedt–Helmstedt Ost–Wahle AC 380 kV21150Hertz/TenneTseit 20132032in Bau11 Bertikow–Pasewalk AC 380 kV3150Hertzseit 20132024in Betrieb12 Vieselbach–Eisenach–Mecklar AC 380 kV13050Hertz/TenneTseit 20132028in Bau13 Pulgar–Vieselbach AC 380 kV10650Hertzseit 20132025in Betrieb14 Röhrsdorf–Weida–Remptendorf AC 380 kV10950Hertzseit 20132025in Betrieb15 Punkt Metternich–Niederstedem AC 380 kV105Amprionseit 20132028in Bau16 aufgehoben (Kriftel–Obererlenbach) AC 380 kV11Amprion/TenneT2013–2015– – 17 Mecklar–Dipperz–Bergrheinfeld West AC 380 kVFulda-Main-Leitung (P43)152TenneTseit 20132031in Planung18 Redwitz–Mechlenreuth–Etzenricht–Schwandorf AC 380 kVOstbayernring182TenneTseit 20132026in Betrieb19 Urberach–Pfungstadt–Weinheim–G380–Altlußheim–Daxlanden AC 380 kV142Amprion/TransnetBWseit 20132031in Bau20 Grafenrheinfeld–Kupferzell–Großgartach AC 380 kV149TenneT/TransnetBWseit 20132026in Bau21 Daxlanden–Kuppenheim–Bühl–Eichstetten AC 380 kV119TransnetBWseit 20132031in Bau22 Großgartach–Endersbach AC 380 kV27TransnetBW2013–2015 seit 20212031in Planung23 Herbertingen–Waldshut-Tiengen–Waldshut-Tiengen/Weilheim mit Abzweig Pfullendorf/Wald und Abzweig Beuren AC 380 kV140Amprion/TransnetBW2013–2015