Der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT- oder BAPT-Wert, Verwechselungsgefahr mit dem Biologischen Arbeitsstofftoleranzwert; BAST-Wert) war ein Grenzwert der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung vom 1. Januar 2005. Ruhr-Universität Bochum, abgerufen am 5. Juli 2015. Er war definiert als die Konzentration eines Stoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung) ()
Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung ein neues Grenzwert-Konzept in Deutschland. Die neue GefStoffV ersetzte den BAT-Wert durch den Biologischen Grenzwert (BGW). Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung, Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2010, Teil I, Nr. 59 Die alten BAT-Werte können und sollen jedoch bis zur vollständigen Umsetzung der Verordnung als Richt- und Orientierungsgrößen weiter verwendet werden.
Einzelnachweise
Kategorie:Arbeitsschutz Kategorie:Chemikalienrecht (Deutschland)