mini|Der Tagungsort Kloster Mariengarden in Burlo Mit der Unterzeichnung der Burloer Konvention endete 1765 ein Kongress, der die Frage der Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden im Bereich des Westmünsterlandes und des Achterhoeks zwischen Vreden und Eibergen im Norden sowie Dinxperlo bzw. Suderwick im Süden zum Gegenstand hatte.
Der Name geht auf das auf deutscher Seite gelegene Grenzdorf Burlo zurück. Hier trafen sich die Delegationen im Kloster Mariengarden, das unweit der Grenze ungefähr in der Mitte des fraglichen Grenzabschnitts liegt. Am 19. Oktober 1765 wurde mit der Unterzeichnung der Burloer Konvention die Staatsgrenze zwischen dem Herzogtum Geldern als Provinz der Vereinigten Niederlande und dem Hochstift Münster endgültig festgelegt. Die damals getroffenen Regelungen haben im Wesentlichen bis heute Bestand.
Vorgeschichte mini|Das Stammesherzogtum Sachsen um das Jahr 1000 Im Zuge der Völkerwanderung besetzten die Sachsen den Raum östlich der IJssel und verdrängten damit die ursprünglich hier ansässig gewesenen fränkischen Stämme, wobei die Franken im Hamaland einen Streifen rechts der IJssel behaupten konnten. Damit bildete sich am Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter im heutigen westmünsterländisch-niederländischen Grenzraum eine ethnologische Grenze aus. Diese Linie blieb über lange Zeit im Wesentlichen unangetastet; sie verlief durch den westlich und nördlich von Hengelo, Lichtenvoorde, Borculo und Eibergen verlaufenden Moor- und Heidegürtel. Große Bereiche des heute niederländischen Achterhoeks waren als Teil des sächsischen Gebietes damals westfälisch. Noch bis zum Zweiten Weltkrieg besaß die Staatsgrenze im Westen der Kreise Ahaus und Borken als Dialektscheide keine nennenswerte Bedeutung – ein Zeichen für die über Jahrhunderte gewachsenen und erhaltenen engen nachbarschaftlichen Beziehungen.
Nachdem Karl der Große in den Sachsenkriegen siegreich geblieben war und das Stammesherzogtum Sachsen in sein Fränkisches Reich eingegliedert hatte, setzte er Liudger als ersten Bischof von Münster ein. Dessen Missionsgebiet endete im Westen an der Grenze des ehemaligen Stammesherzogtums der Sachsen. Diese Grenze war auch die Westgrenze des Bistums Münster, dessen Urpfarren hier Winterswijk, Zelhem und Groenlo waren. Die Westgrenze der Diözese Münster lief − ungeachtet aller Änderungen der territorialen Zugehörigkeit − bis 1823 durch das heutige Gelderland.
Im ausgehenden 12. Jahrhundert bildete sich auf der deutschen Seite der heutigen Staatsgrenze das Hochstift Münster als beherrschende Macht heraus, nachdem das Herzogtum der Sachsen nach der Entmachtung Heinrichs des Löwen zerfiel. In der Folge gelangten auch eine Reihe kleinerer Territorien ehemals eigenständiger Herrensitze in den Einflussbereich der Münsterschen Fürstbischöfe, die ihr weltliches und seelsorgerisches Herrschaftsgebiet zur Deckung zu bringen versuchten.
mini|Herrschaft Lohn um 1154 So fiel die Herrschaft Lohn, die sich grenzüberschreitend vom Gebiet um Stadtlohn und Südlohn bis nach Bredevoort erstreckte, im Jahr 1316 an das Hochstift. Jedoch machte auch die Grafschaft Geldern Ansprüche auf Bredevoort geltend. Dieser als Geldrische oder Bredevoorter Fehde bekannt gewordene Streit wurde erst zehn Jahre später, am 28. Juni 1326, mit dem Friedensschluss von Wesel beigelegt. Darin trat Fürstbischof Ludwig II. die Burg Bredevoort an den Utrechter Bischof Johann von Dienst ab. Die Gerichte Winterswijk, Dinxperlo und Aalten gingen pfandweise an Rainald II., Graf von Geldern. Das Pfand im Gegenwert von 3500 Mark wurde nie eingelöst und so gelangte die Herrlichkeit Bredevoort unter geldrischen Einfluss.
Wie Breedevoort ging auch die sich nördlich anschließende Herrschaft Borculo, seit 1406 ein Münstersches Lehen, im Laufe der Zeit im Herzogtum Geldern auf. Nach dem Tode des kinderlos gebliebenen Joost von Bronckhorst im Jahr 1553 zog Bischof Wilhelm Ketteler das Lehen ein und gewährte Joosts Witwe Maria von Hoya ein lebenslanges Nießbrauchsrecht. Wilhelm musste sich jedoch mit Joosts Cousine Irmgard zu Limburg-Styrum auseinandersetzen, die Ansprüche auf die Herrlichkeit erhob. Ein 1570 gefälltes Urteil des Münsterschen Lehensgerichtes zugunsten des Bischofs wurde vom Reichskammergericht in Speyer bestätigt. Im Jahr 1612 rief Irmgards Enkel, Jobst von Limburg-Styrum, erfolgreich den geldrischen Hof zu Arnhem an. Obwohl Geldern nie die Gerichtsbarkeit über Borculo innehatte, besetzte Jobst die Herrlichkeit und vertrieb die Münsterschen Verwalter. Da die Bischöfe in den Wirren der Religionskriege ihren Anspruch nicht durchsetzen konnten, gelangte Borculo so in den Herrschaftsbereich der geldrischen Fürsten. Daran konnten weder das 1642 erneuerte Urteil des Reichskammergerichtes noch die späteren, erfolglosen Versuche Christoph Bernhard von Galens, Borculo mit militärischen Mitteln zurückzuerobern, etwas ändern.
Auf deutscher Seite gelangten Anfang des 15. Jahrhunderts im fraglichen Grenzabschnitt die Herrschaft Ahaus und die Burg Ottenstein in fürstbischöflichen Besitz. Herrschaft, Burg, Stadt und Gericht Ahaus wurden 1406 käuflich erworben, Ottenstein fiel nach fast zweijähriger Belagerung der Burg (Ottensteiner Fehde) in Münstersche Hände. Lediglich die Herrschaft Gemen konnte ihre Unabhängigkeit von Geldern und Münster bis zum Ende des Reiches erfolgreich bewahren. Damit war die spätere Staatsgrenze als Ostgrenze der Herrschaften Bredevoort und Borculo im Wesentlichen zementiert.
Trotz der vielfältigen Konflikte bestanden im ausgehenden Mittelalter zwischen dem Westmünsterland und den niederländischen Zentren an der IJssel rege Handelsbeziehungen. Parallel zu den Flüssen Issel, Bocholter Aa, Schlinge, Berkel und Ahauser Aa zogen die Handelswege westwärts zur IJssel, wo die Hansestädte Zutphen und Deventer für Westfalen Zugang zu weiter entfernten Absatzmärkten waren. Die Bedeutung dieser Beziehungen ließ nach, nachdem die IJssel infolge der Elisabethenflut 1421 versandete. Hinzu kam, dass die Nord- und Ostseezentren an Bedeutung zugunsten der Hochseehäfen am Atlantik verloren. Der Handel kam spätestens um 1570, nach Ausbruch des Achtzigjährigen Krieges, der auch das Westmünsterland stark in Mitleidenschaft zog, weitgehend zum Erliegen.
mini|Ehemalige Notkapelle St. Antonius v. Padua in Oldenkott Mit dem Frieden von Münster, der 1648 als Teil des Westfälischen Friedens den Achtzigjährigen Krieg beendete, wurde die niederländische Republik der Sieben Vereinigten Provinzen als unabhängiger Staat anerkannt. Damit war die Grenze zwischen dem ehemaligen Herzogtum Geldern und dem Hochstift Münster, die zuvor zwei Territorien innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation trennte, zur Staatsgrenze geworden. Gleichzeitig war sie nun auch Religionsgrenze zwischen den calvinistisch ausgerichteten niederländischen Generalstaaten und dem römisch-katholischen Hochstift Münster. Da den niederländischen Katholiken die Ausübung ihres Glaubens verboten war, ließ Bischof Christoph Bernhard von Galen für sie entlang der Grenze auf deutscher Seite mehrere Notkapellen anlegen. Dabei handelte es sich um meist einfache Gotteshäuser aus Holz oder Torf, die den Gläubigen aus den Niederlanden den Kirchenbesuch ermöglichen sollten. Allerdings wurden die Grenzgänger bisweilen von den örtlichen Behörden bei der Ausübung ihrer Religion behindert.
Grenzkonflikte mini|Karte des Achterhoeks von 1757 Im Grenzverlauf gab es einige alte Fixpunkte, die seit Jahrhunderten unumstritten geblieben waren. So markiert z. B. der St.-Vitus-Stein den gemeinsamen Grenzpunkt der Gemeinden Winterswijk, Vreden und Südlohn sowie historisch auch Stadtlohn. Wie auch der benachbarte Hakenstein ersetzte er bereits 1753, zwölf Jahre vor Unterzeichnung der Burloer Konvention, eine alte Grenzmarkierung. Anders sah dies entlang weiter Strecken der Grenzlinie aus. Diese verlief damals zu einem Großteil durch unwegsames Moor-, Bruchwald- und Heidegelände, das heute noch in Resten vorhanden ist (Burlo-Vardingholter Venn, Zwillbrocker Venn, Ammeloer Venn). Als man von beiden Seiten der Wildnis zu Leibe rückte, um Torf zu stechen oder Kulturland zu gewinnen, blieben kleinere Grenzstreitigkeiten nicht aus. Konflikte gab es auch über Holzeinschlag, Plaggenstich und Viehtrift. In der Folge versuchte man, den exakten Grenzverlauf zunächst durch Pfähle kenntlich zu machen. So wurden im Bereich des Burlo-Vardingholter Venns Pfähle gesetzt, nachdem 1726 ein Streit zwischen Vardingholter und Wooldser Bürgern geschlichtet werden musste. Dem Witterungseinfluss ausgesetzt, verrotteten die Pfosten jedoch schon bald und wurden im Laufe der Jahre unkenntlich, so dass die ursprünglichen Unklarheiten über den Verlauf der Trennlinie wieder aufkamen.
Erste Bemühungen zur Festlegung eines genauen Grenzverlaufs sind für das Jahr 1538 belegt. Auch das Burloer Kloster spielte bereits vor der Konferenz vom Oktober 1765 mehrfach eine Rolle bei den Versuchen, die Grenzfrage einvernehmlich zu klären. Bereits am 29. Mai 1656 wurde hier eine Abmachung getroffen, die jedoch nicht von dauerhafter Natur war. Ein weiteres, 1667/68 nach langwierigen Verhandlungen erzieltes Ergebnis hatte ebenfalls keinen langfristigen Bestand. Übergriffe der Grenzbewohner, aber auch die kriegerischen Aktivitäten des als Bomben-Bernd bekannt gewordenen Fürstbischofs Christoph Bernhard von Galen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, stellten die ausgehandelten Kompromisse immer wieder in Frage.
mini|Unterschiedliche Grenzauffassungen und Kompromisslinie von 1730/32 bei Burlo Der Einleitungstext zur Burloer Konvention nimmt Bezug auf „im Jahr 1732 angefangene und damahls fruchtloos abgebrochene Conferentzen“. Im Vorfeld dieser bilateralen Beratungen waren vom fürstbischöflichen Landvermesser Johann Reiner Ossing detaillierte Karten ausgearbeitet worden, die die unterschiedlichen Auffassungen über den Verlauf der Grenze darstellen. Unklarheiten über den Grenzverlauf bestanden
im Bereich der Rietstapper Brücke bei Dinxperlo über die Zugehörigkeit des Hellwegs, der von Geldern in voller Breite beansprucht wurde, während die Münsterische Seite die Straßenmitte als Trennlinie ansah, über einen schmalen Streifen Grenzlandes zwischen dem östlichen Reyerdings Venn und der Kreuzkapelle bei Barlo, im Grenzbereich von Vardingholt über Burlo bis zum Sandheck bei Oeding, darunter große Teile des Klostervenns, in einem Bereich nordöstlich von Oeding bis zum Südlohner Hakenpfahl, in kleinerem Ausmaß im Vredener Bereich Vennwertloo, im Zwillbrocker Venn, wo die geldrische Seite ihren Anspruch auf große Teile des Moores durchzusetzen versuchte, sowie in kleinerem Ausmaß in der Vredener Bauerschaft Crosewick.
Im August 1732 wurde man sich über den Grenzverlauf im Bereich des Amtes Ahaus vorerst einig. Der Grenzverlauf entsprach hier den Regelungen, wie sie einige Jahrzehnte später in Burlo endgültig festgelegt werden sollten. Mangelnder Einigungswille im Bereich des Amtes Bocholt ließ jedoch die Einigung als Ganzes platzen, und die Übergriffe auf vermeintlich fremdes Territorium gingen hüben wie drüben unvermindert weiter.
Burloer Konvention vom 19. Oktober 1765 mini|Kloster Mariengarden und Kirche St. Marien in Burlo mini|Grenze bei Burlo gemäß Konvention von 1765 (Claessen 1769)