Das Amtsgericht Frankenhausen war ein Schwarzhausen-Rudolstädter und später thüringisches Amtsgericht mit Sitz in Frankenhausen.
Das Amtsgericht Frankenhausen wurde im Rahmen der Umsetzung der Reichsjustizgesetze 1879 gebildet.Verordnung vom 14. März 1879, die Errichtung der Amtsgerichte betreffend. (Ges.-Samml. S. 79). Es war der Nachfolger des Justizamtes Frankenhausen, das seit 1850 Eingangsgericht gewesen war. Es war dem Landgericht Rudolstadt und dieses dem Oberlandesgericht Jena nachgeordnet.
Mit der Bildung des Landes Thüringen wurde die Gerichtsorganisation umgebaut. Das Amtsgericht Frankenhausen blieb jedoch 1923 als thüringisches Amtsgericht bestehen.Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449). Im Jahre 1949 wurde es aufgelöst und sein Gerichtssprengel dem des Amtsgerichtes Sondershausen zugeordnet.1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41).
Die Akten des Gerichtes sind beim Thüringischen Staatsarchiv Rudolstadt archiviert.Staatsarchiv.
Einzelnachweise
Frankenhausen Kategorie:Organisation (Bad Frankenhausen/Kyffhäuser) Kategorie:Gericht (Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt) Kategorie:Geschichte (Kyffhäuserkreis) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1949