Das Amtsgericht Naumburg (bis 1867 Justizamt Naumburg) war ein von 1822 bis 1943, als Zweigstelle bis 1970 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Naumburg (Hessen).

Geschichte Am 1. Januar 1822 erfolgte durch das Organisations-Edikt vom 29. Juni 1821Verordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend () eine Reorganisation des kurhessischen Staatsaufbaus, hierdurch wurde aus dem bisherigen Amt Naumburg, das sowohl für die Verwaltung und Rechtsprechung innerhalb seines Bezirks zuständig gewesen war, das Justizamt Naumburg, welches nur noch als Untergericht fungierte.Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend () Der Bezirk des Justizamtes Naumburg bestand ebenso wie das vorherige Amt Naumburg aus der Stadt Naumburg und den Dörfern Altendorf, Altenstädt, Balhorn, Elben, Elberberg, Heimarshausen, Merxhausen, Riede und Sand.. In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 123–124.

Nach der Annexion Kurhessens durch das Königreich Preußen im Deutschen Krieg 1866 wurde im Juni 1867 eine Neuordnung der Gerichtsverfassung im vormaligen Kurfürstentum Hessen verordnet. Die bisherigen Gerichtsstellen wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 () Infolgedessen wurde das bisherige Justizamt in Amtsgericht Naumburg umbenannt und dem Sprengel des Kreisgerichts Cassel zugewiesen.Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte ()

Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 zum Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Kassel,Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 () am Bezirk des Amtsgerichts selbst änderte sich allerdings nichts.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 536)

Im Jahre 1948 verlor das Amtsgericht Naumburg seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Wolfhagen.Runderlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 10. April 1948 — 3210/1 — Ia 1327 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Naumburg des Amtsgerichts Wolfhagen Am 1. Juli 1970 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.

Einzelnachweise

Naumburg Naumburg Kategorie:Naumburg (Hessen) Kategorie:Organisation (Landkreis Kassel) Kategorie:Gerichtsgründung 1822 Kategorie:Aufgelöst 1943