mini|Justizanstalt Krems-Stein (Foto 2012)

Das Massaker im Zuchthaus Stein und die darauf folgende, sogenannte „Kremser Hasenjagd“ (auch gesamthaft als „Kremser Häftlingsmorde“ tituliertReder, S. 496.) waren Verbrechen im nationalsozialistischen Österreich, denen am 6. April 1945 und den darauffolgenden Tagen zwischen 400 und 500 Justizhäftlinge sowie einige Justizbeamte und Zivilisten zum Opfer fielen.Reder, S. 433. In der Nachkriegszeit bezeichneten die österreichische und westdeutsche Justiz solche kriminellen Handlungen am Ende des Zweiten Weltkriegs als Endphaseverbrechen, was als mildernder Umstand gewertet wurde.

Vorgeschichte Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938 erhielt die seit 1851 in Stein an der Donau bestehende Justizvollzugsanstalt vom Reichsjustizministerium die Bezeichnung Zuchthaus. Die Strafverbüßung im Zuchthaus gehörte zur strengsten Form des Justizvollzugs im Deutschen Reich in Bezug auf die Haftbedingungen, Arbeitspflicht und Rechte der Häftlinge. Im auf rund 1000 Haftplätze ausgelegten Steiner Zuchthaus waren ausschließlich Männer untergebracht. Neben dem Zuchthaus Stein gab es in der kreisfreien Stadt Krems an der Donau eine weitere Vollzugsanstalt, nämlich die Haftanstalt Krems, mit einer Aufnahmekapazität von etwa 200 männlichen und weiblichen Gefangenen. Die Haftanstalt Krems unterhielt 1945 zwei kleine Außenstellen (Ziegelwerke) und zwar in den Ortschaften HörfarthOrtsteil der Gemeinde Paudorf, ca. 10 km südlich von Krems an der Donau. und Oberfucha.Katastralgemeinde der Marktgemeinde Furth bei Göttweig.

Die Häftlingsgesellschaft im Zuchthaus Stein deckte damals nahezu die gesamte Bandbreite an kriminellen und politischen Delikten ab. Betrachtet man das kriminelle Spektrum, dann entfiel der größte Anteil auf Eigentumsdelikte (etwa Diebstahl, Einbruch, Hehlerei), gefolgt von militärisch-disziplinären Delikten (u. a. Fahnenflucht, Wachvergehen), Gewaltverbrechen (Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung) und Wirtschaftsdelikten (Verstöße gegen amtliche Preisregelungen, „Schwarzschlachten“). Demgegenüber war jeder fünfte Insasse aufgrund seiner Mitwirkung am politischen Widerstand („Vorbereitung zum Hochverrat“) inhaftiert, etwa wegen Verteilung von regimekritischen Flugblättern oder Sammelns von Spenden für andere Gefangene. Sieben Prozent landeten wegen Widerstands gegen die deutsche Besatzungsmacht in den von der Wehrmacht okkupierten Gebieten Europas im Steiner Zuchthaus. Die übrigen Gefangenen waren wegen unerlaubtem Waffenbesitz, Wehrkraftzersetzung, Sabotageakten, Homosexualität, Hörens von Feindsendern oder regimekritischer Äußerungen („Heimtücke“) verurteilt worden. Unter den politischen Häftlingen befanden sich NS-Gegner aus kommunistischen, sozialdemokratischen und christlich-sozialen Kreisen.

+ Anteil der Häftlinge pro DeliktgruppeReder, S. 116. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Belegungsstand von Anfang April 1945. Eigentumsdelikte 31,9 % Hoch- und Landesverrat 19,6 % Militärisch-disziplinäre Delikte 10,5 % Gewaltdelikte 7,3 % Widerstand gegen die deutsche Besatzung 6,6 % Wirtschaftsdelikte 5,5 % Unerlaubter Waffenbesitz 4,6 % Wehrkraftzersetzung 4,2 % Sabotage 3,0 % Homosexualität 2,7 % Rundfunkverbrechen 2,4 % Sonstige Delikte 1,5 % Heimtücke 0,3 %

Was die Herkunft der 1849 Gefangenen betrifft, die Anfang April 1945 in Stein inhaftiert waren, so stammte die Mehrzahl aus dem Gebiet des heutigen Österreich (723 Männer), aus Deutschland (105), Griechenland (350), Jugoslawien (274), der Tschechischen Republik (189), Italien (93) und Frankreich (49). Die übrigen 66 Personen kamen aus anderen Nationen.Reder, S. 108.

Unter dem Eindruck der sich von Westen und Osten nähernden alliierten Armee wurden ab Ende 1944 innerhalb des Reichsjustizministeriums in Berlin Überlegungen angestellt, wie mit den Häftlingen in den NS-Vollzugsanstalten „bei Feindannäherung“ umgegangen werden sollte. Ergebnis dieser Beratungen war eine in vielerlei Hinsicht schwammig formulierte Richtlinie, die im Februar 1945 an alle Anstaltsleiter übermittelt wurde. Demnach wären nur Personen mit kurzen Strafresten zu entlassen, sämtliche Ausländer und „asoziale und staatspolitisch gefährliche Gefangene“ allerdings gesammelt unter Bewachung aus dem Frontbereich abzutransportieren. Sollte ein Abtransport nicht möglich sein, wären die Gefangenen entweder der Polizei „zur Beseitigung“ zu überstellen oder durch die Justizwache durch Erschießen „unschädlich zu machen“. Doch in Stein wartete man bis Anfang April 1945 vergeblich auf einen Räumungsbefehl, obwohl sich die Rote Armee bereits Wien näherte.Jagschitz, S. 22 ff und Reder, S. 234f.

Aufgrund der einsetzenden Schlacht um Wien und der damit verbundenen Beschlagnahme sämtlicher Transportkapazitäten im Eisenbahn- und Schiffsverkehr durch das Militär und zivile Stellen scheiterten alle Bemühungen des Anstaltsleiters Franz Kodré, die zu diesem Zeitpunkt etwa 1800 bis 1900 Häftlinge rechtzeitig nach Westen zu evakuieren.Franz Kodré war der Onkel des hohen Offiziers der Wehrmacht, Heinrich Kodré, einer der Persönlichkeiten hinter dem Unternehmen Walküre. Zudem gingen im Zuchthaus Stein die Lebensmittelvorräte zu Ende. Um die drohende Exekution der Häftlinge zu verhindern und in sehr weiter Auslegung der Befehle aus Berlin und der Gauleitung von Niederdonau veranlasste Kodré zuerst am 5. April die Enthaftung von etwa 80 bis 100 „gewöhnlichen“ Straftätern und schließlich am 6. April morgens die Freilassung aller übrigen Gefangenen – auch der politischen Häftlinge – aus dem Zuchthaus Stein. Die Leitung der Haftanstalt Krems verfügte zeitgleich die Entlassung der Gefangenen aus dem Stammhaus und den beiden Außenstellen Hörfarth und Oberfucha.

Angesichts der bereits unmittelbar südlich von Wien stehenden sowjetischen Truppen wurde parallel ab dem 6. April 1945 ebenso mit der Räumung der Justizanstalt Wien-Josefstadt begonnen und politische Häftlinge entlassen, darunter auch der spätere österreichische Bundeskanzler Leopold Figl.

Die Ereignisse im Zuchthaus Stein Am 6. April morgens wurden alle Häftlinge aus den Zellen geholt und über die bevorstehende Freilassung informiert. Die Stimmung war entsprechend gelöst und fröhlich. Aus Protest gegen die Entscheidung des Direktors leisteten allerdings fanatische NS-Parteigänger unter den Aufsehern passiven Widerstand. Sie schritten nicht ein, als es bei der Ausgabe der Kleidersäcke der Gefangenen zu chaotischen Szenen kam. Um Ruhe und Ordnung während des Entlassungsprozesses zu gewährleisten, sah sich Justizverwaltungsinspektor Johann Lang gezwungen, an verlässliche Häftlinge Gewehre auszugeben.Reder, S. 265f. Diese Maßnahme zeigte Wirkung, und die Freilassung ging zügig voran, es gab keine gewalttätigen Übergriffe, weder gegen Häftlinge noch gegen Aufseher. Im Laufe des Vormittags verließen so Hunderte ehemalige Häftlinge, allerdings nur wenige mit regulären Entlassungspapieren ausgestattet, zu Fuß marschierend den Ort ihrer Gefangenschaft.

Am späten Vormittag berichteten NS-getreue Aufseher dem Kreisleiter von Krems, Anton Wilthum, telefonisch von einer angeblichen „Revolte“ in der Strafanstalt Stein. Auch der in Krems befindliche Gauleiter Hugo Jury wurde über die Ereignisse informiert. Man beorderte sogleich Alarmeinheiten der Schutzpolizei, des Kremser Volkssturms, der WehrmachtgarnisonAnmerkung: Angehörige des Pionier-Ersatz-Bataillons 86. sowie der Waffen-SS nach Stein.Den Gauleitern waren in ihrer Rolle als Reichsverteidigungskommissare gegen Kriegsende Befehlskompetenzen über lokale Militäreinheiten übertragen worden. Dort angekommen war von einem Aufstand nichts zu bemerken, allerdings löste die Präsenz der Militäreinheiten Nervosität unter den Häftlingen aus. Das Volkssturmkontingent stand unter dem Kommando von Kreisstabsführer SA-Standartenführer Leo Pilz, die aus Pioniersoldaten gebildete Wehrmachtseinheit befehligte Major Werner Pribil. In Begleitung von Pribil trat der eben in Krems eingetroffene NS-Führungsoffizier, Oberleutnant Lorenz Sonderer, auf den Plan. Sonderer, ursprünglich der Gebirgsjägertruppe zugehörig, sollte als „Sonderbeauftragter“ im Wirkungsbereich der Heeresgruppe Süd „mit allen Mitteln für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin“ sorgen.https://www.doew.at/cms/download/870sa/festschrift_2017_ferihumer.pdf. Sowohl Pilz als auch Sonderer galten als überzeugte Nationalsozialisten. Da Kodrés und Langs Argumentation, die Freilassung sei von der Justizverwaltung und durch den Regierungspräsidenten von Niederdonau, Erich Gruber, gedeckt, kein Glauben geschenkt wurde, begannen die Alarmeinheiten, die umliegenden Straßen zu sperren und die verbliebenen Häftlinge in das Anstaltsgelände zurückzudrängen. Kodré und Lang sowie die ihnen loyalen Beamten Johann Bölz und Heinrich Lassky wurden verhaftet, den bewaffneten Häftlingsposten die Gewehre abgenommen. Der stellvertretende Anstaltsleiter, Alois Baumgartner, hielt dabei ein seinen Vorgesetzten entlastendes Schreiben von Regierungspräsident Gruber hinsichtlich der Freilassung von Gefangenen bewusst zurück.

Panische Häftlinge versuchten darauf, in die Innenhöfe zu flüchten, und verriegelten die Tore. Pilz und seine Gesinnungsgenossen unter den Wärtern drangen ins Innere der Anstalt ein, warfen Handgranaten zwischen die Häftlinge und ermöglichten den Exekutiveinheiten den Zutritt durch die Tore. Sogleich eröffneten Waffen-SS und Wehrmacht wahllos das Feuer mit Gewehren, Pistolen und Maschinenpistolen auf die wehrlosen Häftlinge. Dutzende Gefangene wurden in den Höfen niedergeschossen, danach begannen SS-Einheiten, die Gebäudetrakte zu durchsuchen, und töteten dort versteckte Häftlinge. Selbst aus dem Krankenrevier wurden Verwundete herausgezerrt und im Freien massakriert. Verschont blieben lediglich jene Gefangene, die von couragierten Wärtern im letzten Moment wieder in die Zellen zurückgebracht und eingesperrt wurden, um den Eindruck zu vermitteln, die Insassen wären gar nicht zur Freilassung vorgesehen gewesen.

Der inzwischen vor Ort eingetroffene Kreisleiter Wilthum ordnete auf Befehl von Gauleiter Jury die Exekution von Kodré und seinen drei Mitarbeitern unter dem Vorwurf an, diese hätten ihre Dienstpflichten verletzt und einen Aufstand der Häftlinge ermöglicht. Die vier Beamten wurden von Angehörigen der Wehrmacht unter persönlicher Beteiligung des Oberbürgermeisters von Krems, Franz Retter, ohne jegliches Verfahren an der Gefängnismauer erschossen.Jagschitz, S. 110. Erst nachträglich konstruierte man alibihalber ein Standgerichtsurteil.

Für die Opfer des Massakers hob man am Anstaltsgelände zwei Massengräber aus. Da in den Gruben letztlich zu wenig Platz war, transportierte man eine unbekannte Zahl an Toten zum nahen Ufer der Donau, um sie dort in den Fluss zu werfen. Bei der Exhumierungsaktion 1950 wurden aus den beiden Sammelgräbern insgesamt 248 Leichen geborgen.Reder, S. 436.

Die Zählung der überlebenden Häftlinge am Tag nach dem Massaker ergab 1074 Personen.Jagschitz, S. 119. Etwa 200 Gefangene mit Freiheitsstrafen bis fünf Jahren wurden am 7. und 8. April regulär entlassen. Am 8. April wurden schließlich rund 800 Insassen zusammen mit Leidensgenossen aus den Haftanstalten Krems und Göllersdorf in Laderäume von Schleppkähnen gesperrt und unter Bewachung durch Steiner Justizbeamte die Donau flussaufwärts in Haftanstalten nach Bayern (München-Stadelheim, Bernau, Pocking bzw. Suben am Inn) verbracht. Dort erlebten sie schließlich die Befreiung durch US-amerikanische Streitkräfte.Reder, S. 340 ff. In Stein selbst blieben nur etwa 50 kranke oder verwundete Häftlinge im Anstaltsspital zurück. Sie wurden erst durch Angehörige der Roten Armee am 9. Mai 1945 befreit.

Die „Kremser Hasenjagd“