Das Feuerwehrwesen in Thüringen wird durch den Freistaat Thüringen aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz geregelt.

Aufgaben und Organisation

Art und Zahl der Feuerwehren In Thüringen gibt es in 624 Städten und Gemeinden jeweils 564 Freiwillige Feuerwehren mit 1.570 Ortsteilwehren, 79 Stützpunktfeuerwehren, 10 Berufsfeuerwehren und 6 behördlich anerkannte Werkfeuerwehren mit insgesamt 62.055 Feuerwehrangehörigen sowie 15.573 Jugendfeuerwehrleuten und 12.035 Mitgliedern in den Alters- und Ehrenabteilungen.

Stützpunktfeuerwehr Nach dem Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) wird eine Stützpunktfeuerwehr durch den Landkreis geplant. Die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung schreibt hierfür vor, dass eine solche Feuerwehr jederzeit die vom Land überlassene Technik im Landkreis besetzen und in einem überörtlichen Ausrückebereich einsetzen kann. Dieser Ausrückebereich umfasst den Bereich, der innerhalb von 20 Minuten erreichbar ist.Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung, § 5, Fassung vom 27. Januar 2009

Berufsfeuerwehr alternativtext=Standorte der Berufsfeuerwehren in Thüringen|mini|275x275px|Standorte der Berufsfeuerwehren in Thüringen In Thüringen gibt es insgesamt 10 Berufsfeuerwehren, darunter eine in jeder kreisfreien Stadt und in manchen Kreisstädten der Landkreise. Die älteste Berufsfeuerwehr in Thüringen wurde 1910 gegründet, die jüngste erst 2019. Manche Berufsfeuerwehren nehmen neben dem feuerwehrtechnischen Dienst auch andere Aufgaben, wie den Rettungsdienst war. So etwa in Erfurt, Weimar, Gera und Jena. Folgende Berufsfeuerwehren sind im Freistaat vorhanden:

Altenburg (Feuerwehr Altenburg) Eisenach (Feuerwehr Eisenach) Erfurt (Feuerwehr Erfurt) Gera (Feuerwehr Gera) Gotha (Feuerwehr Gotha) Jena (Feuerwehr Jena) Nordhausen (Feuerwehr Nordhausen) Weimar (Feuerwehr Weimar) Mühlhausen (Feuerwehr Mühlhausen) Suhl (Feuerwehr Suhl)

Zuständigkeiten Zuständig für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe innerhalb der Gemeinden sind nach dem Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBRK) die Gemeinden selbst. Für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe tragen die Landkreise, für zentrale Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe der Freistaat und für den Katastrophenschutz die Landkreise, kreisfreien Städte sowie der Freistaat die Verantwortung.

Dabei erfüllen Gemeinden und Landkreise ihre Pflichten nur für den eigenen oder den ihnen übertragenen Wirkungskreis und müssen die Behörden und sonstigen Stellen ihres jeweiligen Bereichs, deren Belange berührt werden, beteiligen. Das Land verpflichtet sich im Gegenzug zu jeglicher Hilfestellung die „die Aufgabenträger bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten haben, zu unterstützen soweit nicht die Erfüllung dringender eigener Aufgaben vorrangig ist“. Die Gemeinden sind angehalten sich gegenseitige Hilfe zu leisten, solange deren Sicherheit nicht gefährdet ist. Der Freistaat kann diese gegenseitige Hilfe auch Anordnen.

Verbandswesen Zur Vertretung aller Feuerwehrbelange in Thüringen gibt es mehrere Verbände auf unterschiedlichen Ebenen, welche sich für die Mitglieder aller Feuerwehren in Thüringen einsetzen.

Landesebene Der Thüringer Dachverband der Feuerwehren ist der „Thüringer Feuerwehrverband e. V.“ (ThFV e. V.) mit Sitz in Erfurt. Ihm gehören als Mitglieder neben dem „Werkfeuerwehrverband Thüringen e. V.“, der „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Thüringen“ (AGBF Thüringen) und der „Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandinspektoren“ die bestehenden 19 Kreis- und fünf Stadtfeuerwehrverbände an. Die Thüringer Jugendfeuerwehr ist der im ThFV eingegliederte Dachverband der Jugendfeuerwehren. Der Thüringer Feuerwehrverband e. V. ist als Landesfeuerwehrverband Mitglied des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Kreisebene Zur Vertretung der Feuerwehren eines Landkreises oder einer Stadt gibt es 19 Kreis- und fünf Stadtfeuerwehrverbände in Thüringen. Sie setzen sich aus einem geschäftsführenden Vorstand, besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer zusammen. Die Kreisfeuerwehrverbände vertreten die als Mitglied beigetretenen Feuerwehren eines Landkreises oder einer Stadt, veranstalten treffen der Frauen- oder Alters- und Ehrenkameradschaften, führen Wettkämpfe und Schulungen durch und kümmern sich auch um die Ausbildung innerhalb des Landkreises bzw. der Stadt.

Weitere Organisationen

Feuerwehrmuseen In Thüringen bestehen folgende Feuerwehrmuseen oder feuerwehrhistorische Sammlungen: Feuerwehrmuseum Ellricher SpritzenhausWebsite des Feuerwehrmuseums Ellrich Feuerwehrmuseum Mühlhausen Feuerwehrhistorische Sammlung Stadt RömhildFeuerwehrhistorische Sammlung Stadt Römhild

Unfallversicherung Zur Abdeckung von körperlichen oder materiellen Schäden und Unfällen innerhalb der Feuerwehren oder bei Einsätzen der Feuerwehren gibt es die Unfallkasse der Feuerwehren, genannt Feuerwehr-Unfallkasse. Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte ist die zuständige Unfallkasse für die Feuerwehren in Thüringen und Sachsen-Anhalt, mit Geschäftssitz in Erfurt und Magdeburg.

Feuerwehrangehörige

Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich im Grundsatz nach den gleichen Vorgaben wie in anderen Bundesländern nach der der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2.

Grundausbildung auf Kreis- und Stadtebene Im Rahmen der Grundausbildung findet die Basis- oder Grundausbildung und ergänzende Lehrgänge in den einzelnen Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbänden statt. In jedem dieser Verbände gibt es dazu einen Lehrgangsplan, welcher jedes Jahr erneuert wird und zahlreiche Termine zur Ausbildung bietet. Die Ausbildung wird vorwiegend an den Wochenenden und direkt bei den Feuerwehren durchgeführt und darf nur von speziell geschulten Kreisausbildern abgehalten werden, welche sich vorher an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule dafür qualifiziert haben.

Folgende Lehrgänge werden auf Kreis- oder Stadtebene angeboten:

Truppmann Truppführer Maschinist Atemschutzgeräteträger Technische-Hilfeleistung Motorkettensägenführer Sprechfunker

Landesfeuerwehrschule Für die Ausbildung von anspruchsvolleren Aufgaben gibt es in Thüringen seit dem 13. Mai 1991 die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz.

Die Landesfeuerwehrschule sieht sich insbesondere für folgende Aufgaben verpflichtet:

Führungsausbildung: Ausbildung und Weiterqualifikation von Führungs- und Leitungskräften, Führungsunterstützungspersonal sowie Ausbildern für die Freiwilligen Feuerwehren. Technische Ausbildung: Ausbildung von Maschinisten für Feuerwehrfahrzeuge. Weiterqualifikation von Gerätewarten sowie Spezialkräften für die CBRN-Gefahrenabwehr und technische Hilfeleistung. Fortbildung: Fort- und Weiterbildung von Ausbildern, Gerätewarten sowie Führungs- und Einsatzkräften für besondere Einsatzlagen und Einsatzaufgaben. Laufbahnausbildung: Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Laufbahnprüfung. Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke einer Gruppe.

Für die Ausbildung stehen neben Lehrsälen für den theoretischen Unterricht für die praktische Ausbildung folgende Übungseinrichtungen zur Verfügung:

Übungshaus 1: Ausbildung für die Aufgabengebiete Grundtaktik, Führung, Taktik und Technik der Menschenrettung, Taktik und Technik der Brandbekämpfung, Hoch- und Tiefbauunfälle, sowie bautechnische Hilfeleistung. Übungshaus 2 (Brandsimulationsanlage): Ausbildung für die Aufgabengebiete „Heiße Ausbildung“ im Rahmen der Truppführerausbildung der Landkreise und kreisfreien Städte und der Grundlehrgänge der Berufsfeuerwehren, Grundtaktik im Brandeinsatz, Taktik und Technik der Menschenrettung, sowie Taktik und Technik der Brandbekämpfung. Übungsfläche 3: Ausbildung für die Aufgabengebiete Taktik und Technik, Gefahrstoffunfälle, Straßenverkehrsunfälle, Eisenbahnunfälle, Hoch- und Tiefbauunfälle, Wassergefahren, Löschwasserförderung, Kletterfelsen für die Höhenrettung. Feststoffbrandcontainer: Brand- und Löschlehre, Einsatzgrundsätze, Atemschutz, Belastungsübung unter Einsatzbedingungen, Einsatzlehre, taktische Verhaltensweisen in Brandräumen, Suche und Rettung von Personen in Brandobjekten, unterirdischen Anlagen, löschtaktische Übungen im Feststoffbrandcontainer (Flash-Over-Container) unter Realbrandbedingungen.

Dienstgrade und Auszeichnungen In Thüringen richten sich die Dienstgrade der Feuerwehr nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO). In ihr ist geregelt, mit welcher Kennzeichnung die Einsatzkräfte erkennbar sein müssen. Dies gilt sowohl für die Dienstuniformen als auch für die Einsatzbekleidung. Unterschieden wird hierbei in 3 Kategorien, dem einfachem Dienstgrad, den Dienstgraden der Unterführer und der Dienstgrade von Führungskräften.

Dienstgrade Dienstgradbezeichnung einfacher Dienstgrad Feuerwehrmann/frau-Anwärter Feuerwehrmann/frau Oberfeuerwehrmann/frau Hauptfeuerwehrmann/frau Dienstgrade der Unterführer Löschmeister/in Oberlöschmeister/in Dienstgrade der Führungskräfte Brandmeister/in Oberbrandmeister/in Hauptbrandmeister/in

Auszeichnungen An Feuerwehrangehörige kann das Brandschutzehrenzeichen, die Rettungsmedaille am Bande und das Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr verliehen werden.Freistaat Thüringen – Serviceportal: Erlaß über die Stiftung einer Brandschutzauszeichnung vom 11. Mai 1992, abgerufen am 12. Oktober 2019

Kinder- und Jugendfeuerwehr Zur Förderung von Nachwuchs für die Feuerwehren und um Kindern und Jugendlichen ein Hobby mit Leidenschaft zu bieten, wurden die Kinder- und Jugendfeuerwehren eingeführt. In ihnen vertreten sind Kinder von 6–12 oder Jugendliche von 12–18 oder 20 Jahren. In den Kinder- und Jugendabteilungen werden typische Feuerwehraufgaben und -tätigkeiten vermittelt, die Kameradschaft gefördert, Wettkämpfe ausgetragen und Veranstaltungen abgehalten. Für die Führung von den Kinder- und Jugendfeuerwehren gibt es in jeder Feuerwehr mindestens einen Jugendfeuerwehrwart, welcher von der Feuerwehr gewählt, ernannt wird oder sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellt. Er wird oftmals unterstützt von Jugendgruppenleitern und weiteren Betreuern, die meist im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleiterkarte (Juleica) sind.

Alters- und Ehrenabteilungen Die Alters- und Ehrenabteilungen der freiwilligen- und Berufsfeuerwehren sind ein Zusammenschluss von ehemaligen Feuerwehrkameraden und -kameradinnen, welche nach den Feuerwehrsatzungen der Thüringer Gemeinden und Städten „wegen Erreichens der Altersgrenzen gem. § 5 Abs. 2, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet“. Sie repräsentieren die Historie einer jeweiligen Feuerwehr, organisieren Feiern und Festlichkeiten oder werden in wichtige Entscheidungen innerhalb der Wehr miteinbezogen.

Ebenso ist es ihnen laut Satzung erlaubt, zu Mitgliedern des Feuerwehrausschusses gewählt zu werden.

Technische Ressourcen

Fahrzeuge

Bei den Thüringer Feuerwehren gibt es jede Menge nach DIN-Vorgaben gebaute Feuerwehreinsatzfahrzeuge. Zum Teil nutzen die Feuerwehren aber auch ältere, heute nicht mehr den DIN-Standards gemäße Fahrzeuge, welche noch aus frühen DDR-Zeiten stammen. Zu diesen aus DDR-Zeiten stammenden Fahrzeugen gehören z. B. Modelle von Robur und des Industrieverbandes Fahrzeugbau (IFA).